Stand: 01.05.2026
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Dienstleistungen der Dubler Fahrschule. Der Vertrag tritt bei Anmeldung (mündlich, telefonisch oder elektronisch) von durch Fahrschüler:innen gebuchte Leistungen in Kraft. Die Dubler Fahrschule bietet den Fahrschüler:innen unter den nachstehenden Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemässe Ausbildung, welche den Richtlinien und Anforderungen des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes (SVG, VZV, FL) entspricht.
Fahrunterricht
Gewährleistung
Die ausbildenden Fahrlehrer von der Dubler Fahrschule sind staatlich geprüft und im Besitz der Fahrlehrerbewilligung. Die Ausbildung wird gemäss den aktuellen, methodisch-didaktischen Kenntnissen und Richtlinien durchgeführt. Die Dubler Fahrschule unterstützt und beschäftigt teilweise Fahrlehrerpraktikanten, welche sich in der Ausbildung zum Fahrlehrer befinden. Diese begleiten die Fahrschüler: innen gelegentlich während Lernfahrten im Beisein des Fahrlehrers. Sofern Fahrlehrerpraktikanten von der Dubler Fahrschule selbständig Fahrunterricht erteilen (ohne Anwesenheit von Fahrlehrer), wird der Fahrschüler: innen in jedem Fall darüber in Kenntnis gesetzt.
Fahrlektion
Eine Fahrlektion dauert 60 Minuten. Eine Doppellektion dauert 120 Minuten. In dieser Zeit sind allfällige Instruktionen, Erläuterungen und Schlussbesprechungen inbegriffen. Es können auch Fahrlektionen mit anderer Dauer abgemacht werden. Die Kosten reduzieren bzw. erhöhen sich dadurch proportional zur Lektionsdauer.
Die Fahrlektionen werden nur mit einem dafür ausgerüsteten Fahrschulfahrzeug erteilt. In Einzelfällen kann es zum Einsatz eines herkömmlichen Fahrzeugs kommen (Service, Panne, etc.). Der Preis einer Fahrlektion ist der gleiche, ob der Unterricht auf dem Fahrschulfahrzeug oder auf dem Privatauto des Fahrschülers erteilt wird.
Lernfahrausweis
Die Fahrschüler:innen sind verpflichtet, bei jeder Fahrlektion, während des Verkehrskunde-Unterricht (VKU) sowie anlässlich der praktischen Führerprüfung einen gültigen Lernfahrausweis der entsprechenden Kategorie im Original mitzuführen.
Fahrfähigkeit
Die Fahrschüler:innen verpflichten sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Führen eines Fahrzeuges einzuhalten. Das Tragen von Sehhilfen (wenn Vorgeschrieben) und angemessenes Schuhwerk sind Voraussetzung zum Durchführen einer Fahrlektion. Bei Verdacht auf Alkohol und/oder Drogenmissbrauch und/oder Medikamenteneinfluss kann die Fahrlektion verweigert oder abgebrochen werden.
Diese wird vollumfänglich in Rechnung gestellt.
Bussen
Grundsätzlich sind die Fahrlehrer von der Dubler Fahrschule dazu verpflichtet, in drohenden Situationen (inkl. Gesetzesübertretungen) rechtzeitig einzugreifen. Allfällige Bussen, die eindeutig durch das Verschulden des Kunden verursacht werden, gehen vollumfänglich zu Lasten des Kunden.
Praktische Führerprüfung
Für den Zeitaufwand vor, bei und nach der praktische Führerprüfung wird den Fahrschüler:innen nur eine Fahrlektionen verrechnet und das Fahrschulfahrzeug zur Verfügung gestellt.
Die Gebühren für die praktische Führerprüfung gehen zu Lasten der Fahrschüler:innen und werden vom Strassenverkehrsamt direkt in Rechnung gestellt.
Terminbuchungen
Die Fahrschüler:innen können Fahrlektionen per Telefon, WhatsApp oder E-Mail vereinbaren.
Eine Buchung wird verbindlich, sobald die Dubler Fahrschule den Termin bestätigt. Die Bestätigung erfolgt elektronisch (WhatsApp, E-Mail) oder mündlich.
Die Dubler Fahrschule bemüht sich, bestätigte Termine einzuhalten. Muss ein Termin aus betrieblichen oder organisatorischen Gründen verschoben oder abgesagt werden, informiert die Dubler Fahrschule die Fahrschüler:innen so früh wie möglich, in der Regel mindestens 24 Stunden vor Beginn. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatz, sind ausgeschlossen.
Für Terminverschiebungen oder Absagen durch die Fahrschüler:innen gelten die Bestimmungen unter «Abmeldungen, Verspätungen und Absenzen».
Die Dubler Fahrschule betreibt alle Kommunikationskanäle mit grösster Sorgfalt, kann jedoch eine jederzeitige, störungsfreie Verfügbarkeit nicht garantieren. Buchungen, die wegen technischer Störungen, Zahlungsprobleme oder fehlerhaften Kundendaten nicht oder verspätet verarbeitet werden, begründen keinen Leistungs‑ oder Schadenersatzanspruch.
Abmeldungen, Verspätungen und Absenzen bei Fahrlektionen
Vereinbarte Fahrlektionen müssen mindestens 24 Stunden im Voraus per Telefon, WhatsApp oder E-Mail abgemeldet werden. Abmeldungen, die nicht rechtzeitig erfolgen, werden grundsätzlich in Rechnung gestellt (Ausnahme: mit Arztzeugnis). Bei Verspätungen ist die Dubler Fahrschule umgehend telefonisch zu benachrichtigen. Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin wird die vereinbarte Zeit vollumfänglich in Rechnung gestellt. Allfällig verlorene Zeit geht zu Lasten der Fahrschüler:innen. Wenn keine Informationen über eine Verspätung vorliegen, ist die Dubler Fahrschule nach einer Wartezeit von max. 15 Minuten nicht verpflichtet länger zu warten. In diesem Fall wird die Lektion ebenfalls vollumfänglich verrechnet.
Abmeldungen, Verspätungen und Absenzen bei praktischen Prüfungen
Vereinbarte praktische Prüfungen müssen mindestens 7 Tage im Voraus per Telefon, WhatsApp oder E-Mail abgemeldet werden. Bei der Absage von Praktischen Prüfungen können seitens Strassenverkehrsamt zusätzliche Kosten entstehen und bei kurzfristigen Abmeldungen besteht zudem das Risiko eines negativen Prüfungsergebnisses.
Bezahlung
Einzelne Fahrlektionen sind jeweils nach bezogener Lektion, bar oder mit TWINT zu begleichen. Vereinbarte Abonnemente sind spätestens 20 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen. Im Voraus bezahlte Fahrstunden, werden bei bestandener Prüfung zurückerstattet.
Preise
Es gelten die Preise auf der Webseite.
Kurse
Gruppengrösse
Um die Kurse unter optimalen Bedingungen durchführen zu können, wird für jedes Kursangebot folgende minimale bzw. maximale Anzahl Teilnehmende festgelegt:
Nothilfekurs: Beachte die geltenden Bestimmungen des Kursanbieters.
Verkehrskundeunterricht: Mind. 4 Teilnehmende, max. 12 Teilnehmende
WAB Kurse: Beachte die geltenden Bestimmungen des Kursanbieters.
Die Plätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Bei ungenügender Anzahl an Teilnehmenden ist die Dubler Fahrschule berechtigt, den Kurs ohne Entschädigungsfolge abzusagen. In diesem Fall wird das Kursgeld zurückerstattet, erlassen oder für einen anderen Kurs von der Dubler Fahrschule umgebucht.
Kursbestätigung
Die Kursbestätigung für den VKU erfolgen elektronisch via SARI direkt an die Strassenverkehrsämter. Mit der elektronischen Übermittlung (bis spätestens 48h nach abgeschlossenem Kurs) gilt der Kurs als besucht und eine Prüfungsanmeldung ist ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich möglich. Eine allfällige zusätzliche Kursbescheinigung für die Teilnehmer kann auf Wunsch nach vollständigem Unterrichtsbesuch ausgestellt werden. Quittungen können auf Wunsch ebenfalls ausgestellt werden.
Ausschuss
Die Schulleitung oder die Instruktoren behalten sich vor, einen oder mehrere Teilnehmer aus dem Unterricht begründet (z.B. Kursgeld nicht bezahlt, Lernfahrausweis vergessen, Fahrunfähigkeit, Verspätung von mehr als 15 Minuten) auszuschliessen. Bei einem Ausschluss wird das Unterrichtsgeld nicht rückerstattet.
Kursgeld bezahlen
Im Kursgeld sind der Kursbesuch und die Kursunterlagen (inkl. Lehrmittel) gemäss Kursausschreibung enthalten. Die Kurskosten sind im Voraus zu bezahlen oder spätestens bei Kursbeginn. Die Bezahlung des Kursgeldes ist Voraussetzung für die Kursteilnahme.
Kurssprache
Die Unterrichtssprache ist grundsätzlich Schweizerdeutsch. Auf Wunsch der Kursteilnehmer wird zur Verbesserung der gegenseitigen Verständigung Hochdeutsch gesprochen. Der Kursteilnehmer bestätigt mit seiner Anmeldung, die deutsche Sprache zu beherrschen.
Versicherung
Für alle von der Dubler Fahrschule organisierten und vermittelten Kurse und Veranstaltungen schliesst die Dubler Fahrschule jegliche Haftung für entstandene Schäden aus. Die Fahrschüler:innen sind für eine ausreichende Versicherungsdeckung selber verantwortlich. Die Teilnahme an den Kursen und Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann die Dubler Fahrschule nicht haftbar gemacht werden.
Schlussbestimmungen
Datenschutz
Über die Verwendung der Teilnehmerdaten wird in der Datenschutzerklährung informiert. Mit der Inanspruchnahme von Dienstleistungen der Dubler Fahrschule erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass Teilnehmerdaten an unsere Partner zum Zwecke der unternehmensübergreifenden Bereitstellung von Diensten, der anwendungsübergreifenden Kommunikation, der Durchführung von gemeinsamen Werbemassnahmen und der Optimierung und Weiterentwicklung unserer Dienstleistungen weitergegeben werden können.
Andere Dritte erhalten Teilnehmerdaten nur, soweit dies für die Geschäftsabwicklung notwendig ist.
Copyright
Die Vervielfältigung von Kursunterlagen für eigene Zwecke oder für Dritte ist nicht gestattet.
Gerichtsstand
Für alle Rechtsbeziehungen mit der Dubler Fahrschule ist Schweizer Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Bern.
